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   VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423   

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https://dejure.org/2011,66556
VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423 (https://dejure.org/2011,66556)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423 (https://dejure.org/2011,66556)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 13a ZB 10.30423 (https://dejure.org/2011,66556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; nicht mit Gründen versehen; Depression

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Es sichert den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte von ihnen entgegengenommenes Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146; vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte von ihnen entgegengenommenes Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146; vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Im Übrigen wäre Voraussetzung einer Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs in jedem Fall die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerfG vom 10.2.1987 BVerfGE 74, 220/225).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte von ihnen entgegengenommenes Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 133/146; vom 25.2.1994 NJW 1994, 2279; vom 24.2.2009 NVwZ 2009, 580).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Das Gleiche ist anzunehmen, wenn eine Begründung unlogisch, unverständlich, verworren, inhaltslos oder sonst wie völlig unzureichend ist (BVerwG vom 28.11.2002 BVerwGE 117, 228).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Auch eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, weil das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung nicht auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abgestellt hat, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert worden und zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gegeben hatte (BVerwG vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027; vom 19.6.1998 NVwZ-RR 1998, 759; vom 5.6.1998 NVwZ-RR 1998, 783).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Im Hinblick auf die im Urteil genannten, nicht sehr gravierenden Symptome ist die vom Verwaltungsgericht gewonnene Erkenntnis jedenfalls nicht etwa aus der Luft gegriffen (BVerfG vom 5.6.1998 NJW 1998, 3290).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423
    Wenn das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen absieht, bestehen dagegen unter dem Gesichtspunkt des Art. 103 Abs. 1 GG keine Bedenken (BVerfG vom 15.4.1980 BVerfGE 54, 86/93).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

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